FileMaker Server-Software-Lizenz


BITTE  LESEN SIE  DIESEN LIZENZVERTRAG  SORGFLTIG, BEVOR  SIE DIESE  SOFTWARE 
VERWENDEN. SIND SIE MIT DEN LIZENZBESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN, DRFEN SIE 
DIE SOFTWARE NICHT BENTZEN; GEBEN SIE DIE SOFTWARE UMGEHEND GEGEN  ERSTATTUNG 
DER VON IHNEN GEZAHLTEN GEBHR DORT ZURCK, WO SIE SIE ERHALTEN HABEN.

WENN  SIE  FR  DIE  SOFTWARE   EINE  LIZENZ  NACH  MAGABE  EINES   FILEMAKER 
RAHMENLIZENZVERTRAGES (VOLUME LICENSE) ERWORBEN HABEN, GEHEN DIE  BESTIMMUNGEN 
DES VERTRAGES  DIESEN LIZENZBESTIMMUNGEN  VOR. IN  DIESEM FALL  GEWHREN IHNEN 
DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN KEINE ZUSTZLICHE LIZENZ.


Die  mit  dieser   Lizenz  gelieferten  Computer-Software-Programme,   die  in 
beigefgtem Lizenz-Zertifikat  aufgelistet sind  (im folgenden  als "Software" 
bezeichnet)  werden  Ihnen  von  FileMaker  International,  Ltd.  ("FMI")  zum 
Gebrauch als Lizenznehmer berlassen,  jedoch nicht verkauft. FMI  behlt sich 
alle  Rechte  vor,  die  Ihnen  nicht  ausdrcklich  eingerumt  werden.   Die 
Datentrger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, gehren Ihnen, FMI  und 
ihre Lizenzgeber bleiben jedoch Inhaber aller Rechte an der Software selbst.


1.	Lizenz:  Diese Lizenz berechtigt Sie, 

(a)	eine  Kopie der  Software zu  einer gegebenen  Zeit auf  einem Computer zu 
installieren. Als "Installation" der Software  gilt das Laden der Software  im 
Festspeicher  des   Computers  (z.B.   Festplatte  oder   CD-ROM).   Auf   die 
installierte Kopie der Software drfen einer oder mehrere Computer  zugreifen, 
sofern fr diese jeweils eine  FileMaker Pro-Lizenz erworben wurde. Auf  einem 
anderen Computer drfen  Sie die Software  nur installieren, wenn  Sie sie auf 
dem Computer, auf dem sie zuvor installiert war, gelscht haben.

(b)	 eine  Kopie der  Software  in maschinenlesbarer  Form  ausschlielich fr 
Sicherungszwecke  zu erstellen.  Wichtig: Auf  jeder Kopie,  die Sie  von der 
Software    erstellen,    sind   smtliche    Urheberrechts-    und   sonstige 
Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auch in dem von FMI gelieferten Original 
enthalten sind; sowie

(c)	Fr den Fall,  da die Software als  Upgrade oder Update lizenziert  wird, 
sind Sie nur berechtigt, die Software gegen frher ausgelieferte Versionen der 
Software auszutauschen; die brigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten  auch 
in diesem Fall. Sie erkennen an,  da die Lieferung eines Upgrade oder  Update 
nicht als  Erteilung einer  zweiten Lizenz  fr die  Software gilt  (d.h., Sie 
drfen  das  Upgrade oder  Update  nicht zustzlich  neben  der Software,  die 
ersetzt werden soll, benutzen noch drfen Sie die zu ersetzende Software einem 
Dritten berlassen).


2.	Beschrnkungen:

(a)	 DIE  SOFTWARE  ENTHLT  BETRIEBSGEHEIMNISSE,  ZU  DEREN  SCHUTZ  SIE SICH 
VERPFLICHTEN,  ES   ZU  UNTERLASSEN,   DIE  SOFTWARE   ZU  DEKOMPILIEREN,   ZU 
DISASSEMBLIEREN ODER AUF ANDERE  WEISE IN ALLGEMEIN LESBARE  FORM UMZUWANDELN, 
ZU NDERN, ANZUPASSEN, ZU BERSETZEN, ZU VERMIETEN, ZU VERLEASEN, ZU VERLEIHEN 
ODER  VON   DER  SOFTWARE   ODER  EINEM   TEIL  DERSELBEN   ABGELEITETE  WERKE 
HERZUSTELLEN. 

(b)	DIE SOFTWARE IST NICHT VORGESEHEN ZUM EINSATZ BEI ODER IM ZUSAMMENHANG MIT 
DEM  BETRIEB  VON  KERNKRAFTANLAGEN,  FLUGZEUGEN,  KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, DER 
FLUGBERWACHUNG ODER HNLICHEN SYSTEMEN. IN DERARTIGEN FLLEN KANN EIN  FEHLER 
IN DER SOFTWARE ZU  TODESFLLEN, KRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN  SACH 
- UND UMWELTSCHDEN FHREN

(c)	Die  bertragung dieser  Lizenz auf  einen Dritten  ist nur mit vorheriger 
schriftlicher Zustimmung von FMI zulssig.

(d)	Unbeschadet  der sonstigen  Bestimmungen dieses  Vertrages sind  Sie nicht 
berechtigt, die  Software mit  einem Client  oder Guest  zu benutzen,  der die 
Funktion von FileMaker  Pro dupliziert oder  nach pflichtgemem Ermessen  von 
FMI  mit  FileMaker Pro  konkurriert.  Mit Hilfe  der  Entwicklerversionen von 
FileMaker  Pro  (FileMaker  Pro Developer  Edition  oder  FileMaker Developer) 
entwickelte Run-Time- Versionen drfen nicht Guest der Software sein.


3.	 Laufzeit:   Diese Lizenz  gilt  fr unbestimmte  Zeit.  Die Lizenz  endet 
unmittelbar, ohne da es einer Kndigung oder Aufhebung bedarf, wenn Sie  eine 
Bestimmung  dieses  Lizenzvertrages  verletzen.   In  diesem  Fall  sind   Sie 
verpflichtet, die  Software zu  zerstren, einschlielich  aller schriftlichen 
Begleitmaterialien und aller Kopien; die nachfolgenden Bestimmungen Nr. 4  bis 
8 gelten jedoch fort.


4.	 Exportbeschrnkungen:   Sie  verpflichten sich,  es  zu  unterlassen, die 
Software zu nutzen,  zu exportieren oder  zu reexportieren, soweit  dies nicht 
durch das Recht der Vereinigten Staaten und das Recht des Staates, in dem  Sie 
die Software  erhalten haben,  gestattet ist.  Insbesondere darf  die Software 
nicht in ein Land exportiert  oder reexportiert werden, welches einem  Embargo 
der Vereinigten  Staaten unterliegt  oder welches  auf der  vom U.S.  Treasury 
Department herausgegebenen Liste der Specially Designated Nations oder des vom 
U.S. Department of Commerce  herausgebenen Table of Denial  Orders verzeichnet 
sind;  ebensowenig   darf  die   Software  Personen   berlassen  werden,  die 
Staatsangehrige eines dieser Lnder sind oder sich dort aufhalten. Durch  die 
Benutzung der Software erkennen Sie an, da Sie weder selbst Staatsangehriger 
eines  solchen  Landes   sind  noch  sich   dort  aufhalten  oder   sonst  der 
Regierungsgewalt eines solchen Landes unterliegen.


5.	Gewhrleistung:  Sofern Sie die Software bei einem Hndler erworben haben, 
sind  eventuelle  Gewhrleistungsansprche  ausschlielich  gegenber   diesem 
Hndler  geltend  zu  machen.  Sofern Sie  die  Software  unmittelbar  von FMI 
erworben haben  und ein  Fehler derselben  auftritt, behlt  sich FMI vor, den 
Fehler durch Lieferung einer anderen Kopie der Software zu beseitigen.  Sollte 
dies  fehlschlagen,  sind  Sie  berechtigt,  nach  Ihrer  Wahl  die  fr   die 
fehlerhafte Software gezahlte Vergtung herabzusetzen oder die Bestellung  der 
fehlerhaften  Software rckgngig  zu machen.  Die im  kaufmnnischen Verkehr 
bestehenden Untersuchungs- und Rgepflichten bleiben unberhrt.


6.	Haftung:   Eine vertragliche  oder auervertragliche  Schadensersatzpflicht 
seitens FMI, ihrer Angestellten und Erfllungsgehilfen besteht nur, sofern der 
Schaden auf grobe Fahrlssigkeit oder Vorsatz zurckzufhren ist. Im Fall  der 
Verletzung  einer   wesentlichen  Vertragspflicht   wird  auch   bei  leichter 
Fahrlssigkeit gehaftet. Eine eventuelle  zwingende Haftung von FMI  unter dem 
Gesichtspunkt  des Fehlens  einer zugesicherten  Eigenschaft, einer  zumindest 
leicht fahrlssigen  Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht  sowie fr 
eventuelle Rechtsmngel oder Produkthaftungsflle bleibt unberhrt.

Die Haftung  von FMI  ist auf  die Vermgensnachteile  begrenzt, die FMI bei 
Abschlu  des  Vertrages  als mgliche  Folge  der  Vertragsverletzung htte 
voraussehen mssen, es sei  denn, da der Schaden  (a) auf das Fehlen  einer 
zugesicherten  Eigenschaft,  die  den Kunden  fr  FMI  erkennbar gegen  den 
Eintritt  des in  Rede stehenden  Schadens schtzen  sollte, (b)  auf grobe 
Fahrlssigkeit eines Organs oder  eines leitenden Angestellten von  FMI oder 
(c) auf Vorsatz zurckzufhren ist.

Fr den Fall, da die Benutzung der Software in Deutschland, sterreich oder 
der Schweiz geschtzte Rechte Dritter verletzt, haftet FMI nur im Rahmen der 
vorstehenden Einschrnkungen und im brigen nur unter der Bedingung, da der 
Lizenznehmer FMI unverzglich ber  derartige Ansprche unterrichtet und  es 
FMI  ermglicht, die  Verteidigung allein  zu bernehmen.  Jegliche weitere 
Haftung fr Rechtsmngel der Software ist ausgeschlossen.

Fr den Verlust  von Daten haftet  FMI nur dann,  wenn dieser Verlust  nicht 
durch  eine tgliche,  alternierende Datensicherung  htte vermieden  werden 
knnen. Ebenso haftet FMI nicht  fr Schden, die durch Software  verursacht 
worden sind, sofern diese  aufgrund einer berprfung der  Arbeitsergebnisse 
der  Software  in  regelmigen Abstnden  htten  vermieden  werden knnen. 
Eventuelle   Produkthaftungsansprche    bleiben   von    den   vorstehenden 
Einschrnkungen unberhrt.


7.	 Verjhrung:  Gewhrleistungs  und Schadenersatzansprche  gegen FMI,  mit 
Ausnahme von Schadenersatzansprchen aus unerlaubter Handlung, verjhren  nach 
den  gesetzlichen  Vorschriften,  sptestens   jedoch  nach  zwei  Jahren   ab 
Erbringung der Leistung, auf der der Anspruch beruht. 


8.	Allgemeines:  Dieser  Lizenzvertrag unterliegt dem  Recht des Staates,  in 
dem  diese  Lizenz  erworben wurde,  wenn  FMI  dort eine  Tochtergesellschaft 
unterhlt;  ansonsten  gilt  das   Recht  der  U.S.A.  und   des  Bundesstaats 
Kalifornien mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Fr den Fall, da 
eine  Bestimmung  dieses  Lizenzvertrages von  einem  zustndigen  Gericht als 
rechtswidrig  angesehen  wird,  wird  diese  nur  durchgefhrt,  soweit   dies 
rechtlich  mglich   ist,  whrend   die  verbleibenden   Bestimmungen  dieses 
Lizenzvertrages  voll  umfnglich  wirksam  bleiben.  Fr  den  Fall,  da die 
Software an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika geliefert  wird, 
ist  diese  als  "Restricted   Computersoftware"  nach  nherer  Magabe   der 
Definition  in Klausel  52.22719 der  FAR zu  klassifizieren. Die  Rechte der 
Regierung der Vereinigten Staaten von  Amerika an der Software bestimmen  sich 
nach Klausel 52.22719 der FAR.


